"Wahlarzt" bzw. "Wahlarzt aller Kassen" bedeutet, dass der entsprechende Arzt keinen Vertrag mit einer Krankenversicherung abgeschlossen hat. Dennoch haben alle bei einer österreichischen Krankenversicherung versicherten Personen Anspruch auf Rückvergütung eines Teiles des ärztlichen Honorars.
Die Höhe der Rückvergütung richtet sich nach der erbrachten Leistung und ist mit 80 % des Kassentarifes festgesetzt. Da der Kassentarif einer medizinischen Leistung jedes Jahr neu verhandelt wird und der Wert auch von anderen Umständen abhängt, kann die genaue Rückvergütungssumme im vorhinein nicht exakt bestimmt werden.
Mit meinen Tarifen orientiere ich mich an den Tarifen der Gebietskrankenkasse. Das bedeutet, dass Sie so gut wie immer einen Großteil des Honorares (oft auch mehr als 80% des Honorars) zurückerhalten. Nur kann ich das naturgemäß nicht garantieren, weil die Rückerstattung Sache der Krankenversicherung ist. Gerne stehe ich Ihnen aber bei diesbezüglichen Fragen zur Verfügung. Prinzipiell können Sie aber derzeit davon ausgehen, dass Ihnen nur ein geringfügiger Selbstbehalt bleibt. Dies gilt ganz im besonderen für Versicherte der BVA und der NÖ Gebietskrankenkasse, denen oft das gesamte Honorar (100 %) rückerstattet wird.
Auf der anderen Seite haben Sie den Vorteil einer im Vergleich zu Kassenvertragsärzten kürzeren Wartezeit auf einen Termin, einer kaum vorhandenen Wartezeit in der Ordination, kurze Wegzeiten - wenn Sie im Raum Wolkersdorf wohnen - und verschiedene andere Aspekte, zu denen ich Sie einlade, sich selbst Ihr Bild zu machen.
Als kostenlose Serviceleistung biete ich Ihnen die Einreichung der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse an, sodass Sie nach dem Ordinationsbesuch keinen zusätzlichen Aufwand haben.
Die Tabakentwöhnung ist derzeit (noch) keine Kassenleistung, jedoch wird ein Teil des Honorars refundiert, der sich aus den Positionen "Facharztordination", "klinische Untersuchung" etc. ergibt.
Nähere Informationen zum Wahlarztsystem erhalten Sie u.a. unter www.wahlarzt.net